Frauenvolksbegehren – Aufruf zur Sammlung der Unterstützungserklärungen
Das Frauenvolksbegehren startet am 12. Februar mit der Sammlung der Unterstützungserklärungen. Damit ein Volksbegehren überhaupt zur Eintragung aufrufen kann, müssen einige Prozedere eingehalten werden. Es ist notwendig mindestens 8401 Unterstützungserklärungen zu sammeln. Erst dann, kann ein Einleitungsantrag für das Frauenvolksbegehren beim Bundesministerium für Inneres gestellt werden. Der Innenminister hat dann noch drei Wochen Zeit über den Antrag zu entscheiden und legt somit den Zeitraum, also jene sieben Tage, an den das Frauenvolksbegehren unterschrieben werden kann, fest.
Frauen und Männer haben unterschiedliche Bedürfnisse. Dies sollte aber nicht ein Grund dafür sein, dass Frauen und Männer aufgrund ihres Geschlechtes sich behaupten müssen. Themen wie Einkommensunterschied, Familie und Gesundheit, Selbstbestimmen…. sollten für Frauen und Männer die gleichen Voraussetzungen mit sich bringen.
Eine Initiative von überparteilichen Menschen hat sich zusammengefunden um die Interessen der Frauen zu vertreten.
So können Sie ihre Unterstützungserklärung abgegeben:
- Per BürgerInnenkarte bzw. Handysignatur von zuhause aus
- In Papierform an jedem Gemeindeamt (unabhängig vom Hauptwohnsitz)
Die Unterschriften der Unterstützungserklärung, werden der späteren Eintragungswoche, sprich dem Frauenvolksbegehren angerechnet.
Mit ihrer Unterstützungserklärung kommen wir dem Ziel einen Schritt näher!
Informationen zu den Forderungen des Frauenvolksbegehren erfahren sie unter: frauenvolksbegehren.at/forderungen